Wohnmobilstellplatz Orobie

Ab dem 3. Februar 2024 ist das Orobie Camper Area in Ardesio vor den Toren des kleinen Dorfes im oberen Seriana-Tal offiziell eröffnet, in einer ruhigen Gegend in der Nähe des Flusses Serio, umgeben von viel Grün. Der neue Rastplatz ist der ideale Ort, um ein paar Tage Entspannung zu genießen, das Dorf zu besichtigen, an den zahlreichen Veranstaltungen teilzunehmen, die das ganze Jahr über in Ardesio angeboten werden, und einen Ausflug entlang des Orobie-Rings (der direkt in Ardesio beginnt und endet) oder einen Ausflug zu planen Spazieren Sie auf den vielen Wegen in der Umgebung.

Der Orobie Camper-Parkplatz in Ardesio bietet:

  • 11 Wohnmobilstellplätze (max. 72 Stunden);
  • 3 Säulen mit Stromanschluss;
  • „Wohnmobil-Service“-Bereich, ausgestattet mit einem Abfluss zur Abwassersammlung und Wasseraufnahme;
  • es ist beleuchtet;
  • Die Nutzung des Camper-Services und des Stroms ist kostenpflichtig (siehe Tarife)
  • von Bäumen gesäumter Picknickplatz;
  • Wenn Sie die entsprechende Karte im Tourismusbüro von Vivi Ardesio abholen, können Sie bei einigen angeschlossenen Aktivitäten von Ermäßigungen profitieren.

Preise

In den ersten drei Monaten ist das Parken kostenlos. Sie zahlen nur, wenn Sie Strom verbrauchen. Anschließend werden die Tarife neu festgelegt. Zahlung per Kreditkarte und Debitkarte.

 

NUTZUNG DER DIENSTLEISTUNGEN FÜR JEDEN WOHNMOBIL KOSTEN DAUER
Be- und Entladeservice
VON WASSER
€ 0,00  
STROMANSCHLUSS € 18,00 24 STUNDEN
STROMANSCHLUSS €36,00 48 STUNDEN

 

 

Es ist in der Gegend verboten:

  • Parken Sie innerhalb des „Camper-Service“, auf den Zufahrtsstraßen und auf jeden Fall so, dass ein Durchgangshindernis entsteht;
  • Beschädigung von Gemeindeeigentum;
  • Waschen oder Aufhängen von Kleidung, Parken bei laufendem Motor, Anzünden von Feuer, Spielen mit Wurfgegenständen (Bällen usw.);
  • Aktivitäten im Konflikt mit dem öffentlichen Frieden von 21.00 bis 8.00 Uhr;
  • Entsorgen Sie Weiß- und/oder Grauwasser außerhalb des ausgewiesenen „Wohnmobil-Service“-Bereichs und außerhalb der folgenden Zeiten: von 8.00 bis 11.00 Uhr und von 15.00 bis 20.00 Uhr;
  • Hinterlassen Sie Abfälle jeglicher Art;
  • Parken von Autos oder anderen Fahrzeugen als Wohnmobilen;

Zuwiderhandlungen ziehen die Verwaltungsstrafe nach Art. 185, ca. 6 des Gesetzesdekrets
285/1992 und nachfolgende Änderungen, es sei denn, sie beinhalten schwerwiegendere Sanktionen und/oder Entschädigungen
verursachter Schaden.

Unbeaufsichtigtes Parken – die Gemeinde übernimmt keine Haftung für den Diebstahl von Gegenständen, Zubehör usw.
Geld und andere Dinge sowie für etwaige Schäden, die während des Stopps an den Fahrzeugen entstehen können.